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Tagesgeldkonto und Girokonto im Vergleich

protect-665088_960_720Ein Tagesgeldkonto ist ein Bankkonto, über das der Kontoinhaber jeden Tag verfügen kann und dessen Guthaben verzinst wird. Im Gegensatz zum Sparbuch oder anderen Anlagekonten gelten hier keinerlei Kündigungsfristen. Jedoch sind die Zinsen variabel. Das Kreditinstitut kann den Zinssatz zu jeder Zeit nach unten oder nach oben korrigieren, ohne dass es das vorher ankündigen muss. Bei dem Geld Ratgeber Vergleich sieht man, dass man mit dem Tagesgeldkonto lediglich über ein Guthabenkonto besitzt, das nicht ins Minus kommen darf. Daher kann mit einem Tagesgeldkonto nicht der allgemeine Zahlungsverkehr durchgeführt werden. Der Zinssatz richtet sich immer nach dem augenblicklichen Tageszinssatz. Jedoch sind die Banken daran interessiert, die Höhe des Zinssatzes möglichst lange unveränderlich zu halten. Das Tagesgeld ist an keine Kündigungsfristen gebunden, so dass der Bankkunde ohne Probleme zu einem anderen Kreditinstut mit höheren Zinsen für das Tagesgeld wechseln kann, wenn bei der derzeitigen Bank die Tagesgeldzinsen sinken. Heutzutage ist es nicht mehr der Fall, dass auf das langfristig angelegte Kapital höhere Zinsen gezahlt werden, als auf kurzfristig Angelegtes. In Wirklichkeit erhält der Kontoinhaber beim Tagesgeld Vergleich zum Girokonto hohe Zinsen. Ein Grund ist die Kontoführung, die online erfolgt. Zahlreiche Tagesgeldkonten werden grundsätzlich über das Internet abgewickelt, wodurch Verwaltungskosten eingespart werden und durch einen höheren Zinssatz an die Bankkunden weitergegeben werden können.

Girokonto im Vergleich

Anders ist es bei dem besten Girokonto. Hier handelt es sich um ein Kontokorrentkonto, das zur Zahlungsabwicklung dient. Ein Girokonto ist lt. § 355 HGB ein laufendes Bankkonto, über das z. B.

  • Daueraufträge
  • Lastschriften
  • & Überweisungen

getätigt werden können. Geführt wird das Kontokorrentkonto auf Basis eines Girovertrages, dass zwischen dem jeweiligen Geldinstitut und dem Kunden geführt wird. Eine der notwendigen Voraussetzungen ist damit erfüllt. Denn zumindest einer der zwei Vertragsparteien muss ein Kaufmann sein. Hier handelt es sich um Finanzinstitute, die Kaufmann sind und ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 1 HGB betreiben.

wallet-367975_960_720Ab dem 31. Oktober 2009 wurde auf europäischer Ebene der Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Danach können Kreditinstitute den Zahlungsverkehr mit ihren Kunden lediglich über die Kundenkennung durchführen, d. h. über die Bankleitzahl und die Kontonummer bzw. über BIC und IBAN. Ab 1. Februar 2016 können Überweisungen nur noch über IBAN und BIC ausgeführt werden.

Der Kunde ist berechtigt sein Kontokorrentkonto jederzeit zu kündigen. In der Regel wird auf dem Girokonto ein Guthaben vom Geldinstitut nicht verzinst. Anders ist es, wenn innerhalb des festgelegten Kreditrahmens eine Überziehung verzinst wird. Der Zinssatz ist hier besonders hoch und liegt je nach Bank zwischen 7 und 15 Prozent.